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Iris Wadlé
Ich biete Ihnen kompetente Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten
des Ehe- und Familienrechts an (Ehescheidungen und Folgesachen, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht u.a.)
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Bedenken Sie vor der Wahl Ihres Anwaltes auch, daß jeder Fachanwalt besondere Voraussetzungen erfüllen muß:
Fachanwälte für Familienrecht müssen nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachweisen, in den Bereichen
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,
2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
3. internationales Privatrecht im Familienrecht,
4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Nachzuweisen sind ferner eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 120 Stunden, das Bestehen von mindestens drei fünfstündigen, schriftlichen Leistungskontrollen und die eigene Bearbeitung von 120 Fällen aus den obigen Rechtsgebieten innerhalb der letzten drei Jahre.
Um Fachanwalt zu bleiben ist der Nachweis von mindestens 10 Stunden Fortbildung pro Jahr erforderlich.