Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem hierzu erlassenen Vergütungsverzeichnis.

In Zivilsachen, zu denen auch familienrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten gehören, werden die Kosten durch den Gegenstandswert bestimmt, d.h. Ihrem rechtlichen Interesse an der Angelegenheit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls. In gerichtlichen Verfahren wird dieser Gegenstandswert durch das Gericht festgesetzt.

Bei geringem Einkommen und nur geringen Vermögenswerten besteht häufig Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe, d. h. die Kosten werden durch die Landesjustizkasse übernommen. Wir informieren Sie und sind Ihnen bei Bedarf auch beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich.

Für die Vertretung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht das RVG Rahmengebühren vor. Die Festsetzung innerhalb des Gebührenrahmens richtet sich insbesondere nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Einzelfalls. 

Bei ausschließlich beratender Tätigkeit kann eine Honorarvereinbarung geschlossen und ein angemessenes Stundenhonorar vereinbart werden. Ohne Honorarvereinbarung können für eine Erstberatung, d.h. ein in sich abgeschlossenes Beratungsgespräch, nach dem RVG maximal Kosten in Höhe von € 190,-- entstehen.

Für eine Erstberatung von einer Stunde berechnen wir in der Regel inklusive einer schriftlichen Zusammenfassung € 150,-- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.   

Bei der außergerichtlichen Vertretung kann ebenfalls zwischen Mandant und Anwalt statt der Anwendung des RVG ein angemessenes Stundenhonorar vereinbart werden.

Bei Mediationen wird in einer Vergütungsvereinbarung zwischen Medianten und Mediatorin ein Zeithonorar berechnet.

Für weitere Fragen rufen Sie uns bitte während unserer Bürozeiten an (Tel: 06322/4043) oder schicken Sie uns eine Email: RAe-Wadle@t-online.de