Wichtig zu wissen bei der Regulierung Ihres Unfallschadens:

Nach einem Verkehrsunfall wird die Regulierung des eigenen Schadens häufig der beauftragten Werkstatt oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung überlassen. Berechtigtes Ziel der Werkstatt ist es, daß möglichst schnell von der Versicherung des Unfallverursachers die Wertstattrechnung gezahlt wird. Aufgabe der gegnerischen Haftpflicht ist es, den geltend gemachten Schaden auszugleichen, aber nicht Sie darauf hinzuweisen, daß Sie außer der Begleichung der Rechnungen von Gutachter, Werkstatt und ggf. Mietwagenfirma auch noch Anspruch auch

-Ersatz des unfallbedingten Minderwertes Ihres Fahrzeuges,   

-Ersatz des Ausfalls Ihrer Arbeitsleistung im Haushalt und

-Schmerzensgeld

haben. Bei einem Totalschaden besteht ein Ersatzanspruch auch für den letzten Tankinhalt, die Vignette oder sonstige Inhalte des Fahrzeuges, die unfallbedingt zu Schaden gekommen sind sowie die Kosten der Abmeldung, Neuanmeldung und der Schilder.   

Hier hilft Ihnen nur der Anwalt, der Ihre Rechte kennt, diese auch wirksam geltend zu machen und durchzusetzten.